Patienteninfo

 

Für die Kostenübernahme fragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nach, einige übernehmen einen erheblichen Anteil der Behandlungskosten.

Private Kranken- bzw. Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, wenn Heilpraktikerleistungen in vollem Umfang, im Vertrag eingeschlossen sind. Es wird über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet.

 

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© Barbara Wenning-Bahr